Im Wahlverfahren für die Pfarrstelle unserer Kirchengemeinde hat sich der Kirchenvorstand in geheimer Abstimmung am 15.03.2023 für Pastorin Sandra Schulz entschieden.
Sie wird am 02. April 2023 einen Gottesdienst leiten und die Aufstellungspredigt halten.
Gegen die Wahl durch den Kirchenvorstand kann jedes Glied der Kirchengemeinde, das am Tage der Aufstellungspredigt das Recht zur Teilnahme an einer Wahl zum Kirchenvorstand besitzt, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich bis zum Ablauf des sechsten Tages nach der Aufstellungspredigt bei der Kirchengemeinde einzulegen.
Die Wahl durch den Kirchenvorstand gilt als aufgehoben, wenn wenigstens 20 gültige Einsprüche eingelegt worden sind. Andernfalls hat die Wahl durch den Kirchenvorstand Bestand.
Einsprüche können schriftlich bis zum 8. April 2023 eingelegt werden. Einsprüche sind fristgerecht eingelegt, wenn sie innerhalb der Zeit einem Mitglied des Kirchenvorstandes oder im Pfarrbüro einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Kirchengemeinde übergeben werden.
Im Anschluß an den Gottesdienst bietet sich beim Kirchkaffee im Gemeindehaus noch die Gelegenheit eine näheren Kennenlernens.
Quelle: Kirchenvorstand