Auf Empfehlung von Pastor Janßen hat im Jahr 2012 der damalige Kirchenvorstand die Einrichtung des Gemeindebeirates beschlossen.
Das Gremium des Gemeindebeirates soll laut Kirchengemeindeordnung aus mindestens acht berufenen Mitgliedern bestehen, die nicht dem Kirchenvorstand angehören. Weiterhin sollen zwei bis drei Mitglieder des Kirchenvorstandes auch im Gemeindebeirat vertreten sein.
Die Mitglieder solle dabei aus allen Bereichen der Kirchengemeinde kommen, um ein breites Spektrum der Ideen und Meinungen zu gewährleisten.
Als Aufgaben dieses Gremiums werden die Förderung des Gemeindelebens sowie die Beratung und Unterstützung des Kirchenvorstandes und des Pfarramtes gesehen.
Der Beirat tagt mindestens zweimal pro Jahr. Der oder die Vorsitzende hat das Recht, beratend an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teilzunehmen.
Dem beschließenden Kirchenvorstand war es wichtig, dass sowohl möglichst alle Alters- als auch Interessengruppen der Gemeinde vertreten sind. Nach intensiven Beratungen wurden die Mitglieder berufen und vom Kirchenvorstand bestätigt.